Einordnung des Grundgesetzes: Das Grundgesetz (GG) wurde 1949 vom Parlamentarischen Rat verabschiedet – nicht durch eine Volksabstimmung. Es wurde als „vorläufige“ Regelung bezeichnet, nicht als klassische Verfassung (Kommers, 2019). Der Begriff „Grundgesetz“ wurde bewusst gewählt, um zu signalisieren, dass es erst nach einer gesamtdeutschen Einigung eine „richtige“ Verfassung geben solle (Kommers, 2019). Legitimation durch Akzeptanz statt Abstimmung:… Weiterlesen Ist das Grundgesetz eine vom Volk gewählte Verfassung?