Was darf Kosmetik eigentlich – und wann wird Wissenschaft zur Marketinghure?
Nachlese zum AMWC-Hype in Monaco.
Liebe Kosmetikerinnen, Dermatologie-Fans und alle, die sich gerade in den Social-Media-Feeds von „Weltneuheiten“ verlieren:
Stellt euch vor, ein Gerät wird als „4-dimensionale Cell Performance“ verkauft.
Es kombiniert ein hochpreisiges Serum mit dem „kleinsten EMS-System der Welt“ plus roter LED-Photomodulation – direkt auf der empfindlichsten Hautzone des Körpers: der Eye-Contour.
„Gamechanger“, „Technologiesprung“, „nächste Generation der Augenbehandlung“.
EU-Zulassung? Check.
Wissenschaftliche Expertise eines renommierten Dermatologie-Professors (Prof. Dr. Uwe Paasch)?
Auch da. Alles wird als Kosmetik verkauft, limitiert, nur für „zertifizierte Partner“.
Klingt geil? Ja. Aber wo bleibt die Wissenschaft? Die echte.
Die, die nicht nur Wirksamkeit, sondern auch Sicherheit prüft.
Was das Gerät wirklich macht – und was es verschweigt
Das EXO Regentron Eyecontour (tHermoCEUTICAL® / Landsberg) aktiviert simultan Wirkstoffe, elektrische Muskelstimulation (EMS = Niederfrequenz-/Gleichstrom-EMF) und rote LED.
Marketing spricht von Pflege, Struktur & Kontur in einem.
Kein einziges Wort zu potenziellen Schäden.



Dabei wissen wir aus der Physik und der NiSV (Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen):
– Rote LED (optische Strahlung): Auch wenn es „nur“ sichtbares Licht ist – in der periorbitalen Zone dringt es tief genug ein.
Ohne adäquaten Augenschutz drohen thermische Belastung, Austrocknung, Reizung der Hornhaut, Linsentrübung oder Netzhautstress (ICNIRP-Grenzwerte sind nicht nur Theorie).
Chronische Exposition kann genau die Alterungszeichen beschleunigen, die man bekämpfen will.
– EMS direkt um die Augen: Elektroden oder Impulsfelder auf Augenmuskeln, Nerven & Bindegewebe?
Risiken sind dokumentiert: Muskelkater, Nervenreizungen, ungewollte Kontraktionen, Kontraindikationen bei Implantaten oder sensiblen Strukturen.
NiSV-Fachkundemodul „EMF-Stimulation“ listet explizit Nerven- und Muskelschäden, Schmerzen & die Notwendigkeit, Anwendungen am Kopf/Nacken kritisch zu prüfen.
Kein Wort davon auf der Produktseite. Kein Warnhinweis. Kein „Nur unter Augenschutz“.
Stattdessen: Prof. Paasch und positive Zwischenergebnisse einer laufenden Studie.
Wissenschaft als Feigenblatt für den Hype.
Was sagt das Recht? (Kurz & knackig – weil Kosmetikerinnen das wissen müssen!)
1. NiSV: EMS + optische Strahlung zu kosmetischen Zwecken = Fachkunde Pflicht (Modul Grundlagen Haut + EMF-Stimulation + ggf. Optische Strahlung).
Vor jeder Anwendung: Aufklärung über Risiken, schriftliches Einverständnis, Gerätebuch.
Anwendung am Auge ist kein „harmloses Pflege-Treatment“ – es ist regulierte apparative Kosmetik. Wer das ignoriert, riskiert Bußgelder & Schadensersatz.
2. Kosmetikverordnung (VO (EG) 1223/2009): Kosmetika dürfen keine therapeutischen oder medizinischen Wirkungen versprechen.
„Cell Performance“, „Konturstraffung durch EMS“ – das klingt verdächtig nach Medizinprodukt.
Die Grenze zur Medizingeräteverordnung (MDR) ist hauchdünn.
Wenn es als Medizinprodukt klassifiziert wäre, bräuchte es eine andere Zulassung, klinische Daten und strengere Haftung.
3. EU-Zulassung als Kosmetik? Schön.
Aber wenn das Gerät Energie in die Haut schießt und medizinische Effekte verspricht, ist die Werbung mit „EU-Zulassung für Kosmetik“ irreführend.
Das riecht nach unlauterem Wettbewerb (§ 3 UWG). Konkurrenten & Verbraucherschützer könnten klagen.
4. Herstellerhaftung: Der Hersteller haftet für Produktfehler.
Wenn etwas schiefgeht (Augenschaden, Nervenreizung), wird er argumentieren: „Es ist nur Kosmetik, die Kundin hat falsch angewendet.“ Aber wer hat die Risiken verschwiegen?

Die unangenehme Frage an alle Kosmetikerinnen
Bevor ihr das Ding in euren Stories postet, Stories mit „Weltneuheit“ teilt oder es an Kundinnen verkauft:
Ruft eure Berufshaftpflichtversicherung an!
Fragt explizit nach apparativer Kosmetik mit EMS + LED im Augenbereich. Viele Policen decken genau diese Risiken nicht oder nur mit Zusatz.
Ein einziger Schadensfall (Hornhautverätzung, Linsentrübung, Nervenschaden) kann eure Existenz kosten.
Wer beschützt eigentlich die Menschen vor der übergriffigen Kosmetik-Mafia?
Die, die aus jedem Kongress-Hype (AMWC Monaco, hallo!) sofort ein „must-have“ macht, ohne ein einziges Risiko zu nennen?
Die, die Wissenschaft als Marketing-Tool missbraucht, statt sie als Schutzschild zu nutzen?
Fazit – provokant, aber wahr:
Kosmetik darf pflegen. Kosmetik darf nicht heimlich Medizin spielen und dabei Risiken verschweigen.
Die 4. Dimension der Augenpflege ist gerade die Dimension, die fehlt: Transparenz, echte Risikoaufklärung & Respekt vor der empfindlichsten Zone des Gesichts.
Fragt nach den Studien. Fragt nach den Warnhinweisen. Fragt nach der Fachkunde.
Oder lasst es – und riskiert eure Lizenz, eure Versicherung und das Vertrauen eurer Kundinnen.
Teilt das, wenn ihr auch die Nase voll habt von „wissenschaftlich fundiert“ ohne die unangenehmen Fakten.
Die Augen eurer Kundinnen sind es wert.
Dr. Hans-Ulrich Jabs, MD, PhD, MACP-ASIM,
Facharzt für Innere Medizin, Geriatrie & Biochemiker,
American College of Physicians – American Society of Internal Medicine
KZAR – Kompetenzzentrum Autonome Regulationsmedizin
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